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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Bedingungen für die Erbringung von Leistungen der Firma "Aline's Hundetraining"; Inhaberin: Aline Fassing (Stand: Juli 2023)
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1. Unsere Allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich. Soweit diese keine Regelungen enthalten, gilt das Gesetz. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Bedingungen oder von dem Gesetz zu unserem Nachteil abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2. Unsere Allgemeinen Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
1.3. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten für unsere Leistungen die Regelungen der §§ 611 ff BGB.
1.4. Vertragsgegenstand sind die vereinbarten Leistungen und nicht ein bestimmter Erfolg. Ein Erfolg des Trainings kann nicht vorausgesetzt werden, sondern erfordert die richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge und hängt damit maßgeblich vom Verhalten des jeweiligen Vertragspartners ab. Der Inhalt der Leistungen ist in der jeweiligen Beschreibung der Leistung festgehalten. Die Beratung erfolgt in der jeweiligen gebuchten Art und Weise.
2. Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsschluss sowie Absage
2.1. Unsere Angebote und Kostenanschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als fest bezeichnet – freibleibend und unverbindlich. Preise und Dauer des jeweiligen Hundetrainings können der aktuellen Homepage von uns entnommen werden. Bei Preisänderungen werden wir diese mindestens vier Wochen vor Eintritt der Änderung jeweils bekannt geben. Eine Unterrichtsstunde umfasst 50 Minuten, hierzu gehört u.a. auch die Beratung, die Erörterung des aktuellen Trainingsstand sowie die Besprechung des weitergehenden Ablaufs des Trainings. Die Kosten sind jeweils vor Beginn der Trainingseinheit in bar an uns zu entrichten. Es handelt sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, um ein Einzel-, kein Gruppentraining.
2.2. An allen Angebots- und Vertragsunterlagen, insbesondere Entwürfen, Abbildungen etc. sowie Mustern, Modellen und Prototypen, behalten wir uns sämtliche Rechte insoweit vor, als sie nicht nach Sinn und Zweck des Vertrages bzw. auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung dem Vertragspartner eingeräumt werden. Angebotsunterlagen sowie Muster, Modelle und Prototypen sind uns auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner diesbezüglich nicht geltend machen.
2.3. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Vertragspartners an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Im Einzelnen gibt es folgende Buchungswege: Die Anmeldung zur Teilnahme am Hundetraining erfolgt vorerst mündlich oder persönlich beim Erstgespräch. Kommt dann der Vertrag zwischen den Parteien zustande, muss dieser vor der ersten Einzelstunde unterschrieben werden. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.4. Der Vertrag kommt mit Zugang durch unsere Bestätigung beim Vertragspartner zustande.
2.5. Abgeschlossene Verträge zwischen uns und dem Vertragspartner sind fest und bindend. Absagen sind an uns rechtzeitig in belegbarer Form zu richten. Jede Absage bedarf unserer Zustimmung.
2.6. Einzelstunden müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Hundetrainings abgesagt werden. Ansonsten fallen die vereinbarten Kosten in vollem Umfang an. Bei Absagen mindestens 24 Stunden vor Beginn des Hundetrainings treffen die Parteien im Einzelfall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Einzelfallentscheidung.
2.7. Der Vertragspartner erhält im Rahmen des Hundetrainings Vorschläge für eine artgerechte und gewaltfreie Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie wird nicht gegeben und es besteht hierzu keinerlei Gewähr bzw. Garantie, weil der jeweilige Erfolg in hohem Maße vom Vertragspartner, seinem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt.
2.8. Der Trainingsort für das Hundetraining bestimmt sich nach Absprache mit uns.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die jeweilige Preise sind unseren aktuellen Preislisten zu entnehmen.
3.2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners sofort und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
3.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Leistungsfristen, Termine und Mitwirkung des Vertragspartners
4.1. Leistungstermine können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Die angegebenen Leistungszeiten sind nur dann Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche festgelegt werden.
4.2. Die Einhaltung von Leistungsverpflichtungen, insbesondere Leistungsterminen, setzt voraus:
-
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten des Vertragspartners;
-
die Klärung sämtlicher Einzelheiten mit dem Vertragspartner.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Vertragspartner erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
4.4. Unsere Haftung im Falle von Leistungsverzögerung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, außer die Leistungsverzögerung beruht auf einer von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.
4.5. Verspätet sich der Vertragspartner, wird die entsprechende Zeit nicht nachgeholt. Verspätet sich die Trainerin, wird die Zeit bei der nächsten Stunde mit nachgeholt.
5. Pflichten des Vertragspartners
5.1. Jeder Vertragspartner nimmt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko teil.
5.2. Auf Verlangen hat der Vertragspartner nachzuweisen, dass für seinen Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht.
5.3. Der Vertragspartner hat uns vorab über alle Umstände und das Verhalten seines Hundes aufzuklären, wie beispielsweise aggressives Verhalten, Angstverhalten etc. Der Vertragspartner haftet für jede unterbliebene Aufklärung.
5.4. Unseren Anweisungen ist strikt Folge zu leisten.
5.5. Das Lösen von der Leine sowie das Zusammenführen von Hunden etc. ist nur nach ausdrücklicher Anweisung durch uns zulässig. Der Vertragspartner hat sich jedenfalls so mit seinem Hund zu verhalten, dass eine Gefährdung Dritter ausscheidet. Raufende Hunde können Spannungen im Rudel verursachen. Der Vertragspartner hat hierauf rechtzeitig zu reagieren.
5.6. Gefährdungsobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. dürfen nicht mitgenommen. Der Umgang mit Belohnungen der Hunde sind mit uns abzustimmen.
5.7. Verunreinigungen von Hunden sind durch den Vertragspartner selbst zu beseitigen.
5.8. Die Erbringung unserer Leistungen setzt voraus, dass der Hund des Vertragspartners gesund und geimpft ist, insbesondere gegen Tollwut sowie entwurmt sind. Etwaige Erkrankungen des teilnehmenden Hundes sind uns vorab mitzuteilen.
5.9. Der Vertragspartner versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet sowie haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat uns der Vertragspartner die jeweiligen Unterlagen vorzulegen. Der Vertragspartner versichert weiterhin, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Wir sind berechtigt, bei Nichtvorlage der vorstehenden Unterlagen bzw. ansteckenden Krankheiten, den Vertragspartner mit seinem Hund vom Hundetraining auszuschließen.
5.10. Die Teilnahme durch den Vertragspartner erfolgt auf eigene Gefahr. Während des jeweiligen Hundetrainings trägt der Vertragspartner alleinig die Haftung für sämtliche Schäden. Eine Haftung gegenüber Dritten wird nicht übernommen.
5.11. Der Vertragspartner haftet für alle von ihm und/oder von seinem Hund verursachten Schäden während des Hundetrainings und im Zusammenhang mit sämtlichen Leistungen und/oder Veranstaltungen von uns.
5.12. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns über alle Vorerkrankungen, aktuelle Erkrankungen und sonstige Auffälligkeiten sowie Aggressivität und/oder übermäßige Ängstlichkeit vorab zu informieren bzw. uns bei jedweden Änderungen zu informieren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ggf. seinen Hund entsprechend zu sichern.
5.13. Stachelhalsbänder, Stromhalsbänder, Leinen ohne Zugstopp oder sonstige tierschutzwidrige Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Wir behalten uns vor, dem Vertragspartner in einem solchen Fall mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
6. Mängelrüge
Sofern eine Mängelrüge durch den Vertragspartner erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Vertragspartner das Recht auf Minderung oder Rücktritt.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind.
7.2. Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Vertragspartners zurückbleibt.
7.3. Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Vertragspartner selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
7.4. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des Wertes des betreffenden Auftrags begrenzt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den Vertragspartner, seinen Hund oder die sonstige Begleitperson entstehen. Der Hundeführer bzw. Hundehalter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen für jegliche Schäden, die von seinem Hund verursacht werden. Im Übrigen handelt der Hundeführer bzw. der Hundehalter in eigener Verantwortung. Er bleibt auch während des Hundetrainings vollumfänglich eigenverantwortlich.
7.5. Falls der Hundeführer nicht Halter ist, haftet er gesondert. Ansonsten haftet zusätzlich der Halter des Hundes, wobei der Hundeführer versichert, den Halter über das vorliegende Hundetraining informiert zu haben.
8. Rechte an Know-how und Gewerbliche Schutzrechte, Bild- und Tonaufnahmen
8.1. Bei uns vorhandene bzw. während der Durchführung der mit uns abgeschlossenen Verträge gewonnene geheime, hochwertige und fortschrittliche Kenntnisse (Know-how) und etwaige diesbezügliche gewerbliche Schutzrechte stehen – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung bzw. der dem Vertragspartner nach Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zustehenden Nutzung oder Verwendung der Leistungsgegenstände – allein uns zu.
8.2. Jedwede Bild- und Tonaufnahmen im Zusammenhang mit unseren Leistungen bedürfen unserer Zustimmung.
9. Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Vertragspartner selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Vertragspartner an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Vertragspartner zurückgesendet.
10. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ist Erfüllungsort ausschließlich unser Geschäftssitz.
10.2. Forderungen gegenüber uns in Bezug auf die von uns zu erbringenden Leistungen dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
10.3. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Vertragspartners. Vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Vertragspartnern mit Sitz im Ausland.
10.4. Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) zur Anwendung.
10.5. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Vertragspartner unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.